Ergebnisse der Abteilungsversammlung 2022

Am 30.08.2022 fand die jährliche Versammlung der Abteilung Goalball im DBS statt. Anwesend war der gesamte Abteilungsvorstand sowie alle Landesverbände, die im laufenden Jahr eine Mannschaft in den Bundesligen gemeldet haben.

Nach Berichten des Abteilungsvorstand sowie Bundestrainer Stefan Weil und Chef-Trainerin Jessica Bahr über die Arbeit in den zurückliegenden Monaten als auch einen kleinen Ausblick in die noch anstehende Arbeit wurde zu den fristgerecht eingereichten Anträgen übergegangen.

Rund um die verschiedenen Anträge entstanden lebhafte und ausführliche Diskussionen zu allen Punkten und diese haben einen guten Austausch unter allen Beteiligten angeregt. Zurückgezogen wurde in der Sitzung ein Antrag über die maximale Anzahl von Bundeskaderathlet*innen pro Mannschaft in den Deutschen Meisterschaften.

Durch die Abteilungsversammlung wurden Anträge zur Thematik, wie viele nicht klassifizierte Spieler*innen pro Team auf dem Feld sein dürfen als auch eine verpflichtende Regelung für Erstligisten zur Förderung des Nachwuchs- und Schiedsrichterwesens zu entwickeln.

Änderungen wird es hingegen künftig im Bereich der Klassifizierungen geben. Die Landesverbände dürfen künftig die Klassifizierung „n. E.“, also die Klassifizierung für nicht Behinderte, selbst vornehmen und müssen dies nicht wie bislang über die DBS-Klassifiziererin laufen lassen.

Zudem wurde eine neustrukturierte Abteilungsordnung verabschiedet, die zudem Änderungen im Bereich der Vereinswechsel mit sich bringen wird. So ist für Hauptvereinswechsel künftig ein festes Zeitfenster im Jahr vorgesehen, in dem ohne Sperre der Verein gewechselt werden kann. Auch die Sperren werden sich nicht mehr über drei Monate ziehen sondern zwei Wettkämpfe der Bundesturniere betreffen. Zudem müssen alle Spieler*innen bei der Abteilung Goalball registriert werden und erhalten eine sportartenbezogene Registrierungsnummer.

Die Änderungen im Bereich der Turnierordnung sowie der Klassifizierung müssen im nächsten Schritt durch den Vorstand Leistungssport im Deutschen Behindertensportverband bestätigt werden. Erst nach der Bestätigung treten die Änderungen in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle aktuell gültigen Regelungen und Ordnungen in Kraft.