Förderprogramme

Neben der Organisation des bundesweiten Spielbetriebs steht auch die Förderung von Vereinen und Sportler*innen im Zentrum des Engagements von AktivGOAL. So stellt der Förderverein seinen Mitgliedern und Mitgliedsvereinen einige attraktive Förderprogramme zur Verfügung. Im Folgenden stellen wir diese vor. Bei Fragen rund um die verschiedenen Fördermöglichkeiten oder zur Beantragung einer Förderung wenden Sie sich per E-Mail an aktivgoal@goalball.de. Unter den verschiedenen Förderprogrammen finden Sie neben den Förderumfängen auch die Fördervoraussetzungen. 

Neben finanziellen und materiellen Aspekten steht AktivGOAL allen Vereinen auch mit Fachwissen rund um die Themen Neugründung, Finanzen und Strukturen im Para-Sport zur Verfügung. Der Vorstand berät gerne in allen relevanten Fragen.  

Gründungszuschuss

Die Gründung neuer Vereine und Abteilungen für den Goalball-Sport sind ein wichtiger Faktor für die Weiterentwicklung der Sportart. Da eine Gründung immer mit verschiedenen Kosten verbunden ist greift AktivGOAL den neuen Vereinen gerne unter die Arme. Gerade für die erste Ausrüstung mit Material für den Trainingsbetrieb sind Zuschüsse möglich. 

Wie wird gefördert? 
AktivGOAL bezuschusst die Anschaffungskosten finanziell oder stellt seinerseits benötigtes Material zur Verfügung.

Voraussetzungen
Die Förderung kann den Vereinen zugesprochen werden, die mit ihrer Förderanfrage ihre Gründungssatzung einreichen oder den Beschluss eines bestehenden Vereins über die Aufnahme von Goalball als Sportart vorlegen. 

Ausrichterförderung

Die Ausrichter der Spieltage in den Bundesligen sind mit verschiedensten Kosten konfrontiert. Dies beginnt mit dem Catering und endet mit der Materialbeschaffung für die Vorbereitung des Spielfelds. 

Wie wird gefördert? 
Ausrichter von Spieltagen erhalten finanzielle Zuwendungen. Die Kosten für das Klebematerial eines Spielfeldes werden in vollem Umfang erstattet. Darüber hinaus erhalten gastgebende Vereine einen Zuschuss von 40 € pro teilnehmendes Team (inkl. des Heimteams) zu den Kosten des Caterings. 

Voraussetzungen
Die Antragssteller müssen offizieller Gastgeber eines Spieltages in den Bundesligen sein. 

Reisekostenzuschuss

Die Teams in den Bundesligen haben oftmals weite Reisen vor sich. Um die verschiedenen Vereine zu unterstützen können entsprechende Zuschüsse bei AktivGOAL zu einem Spieltag pro Jahr beantragt werden. 

Wie wird gefördert? 
Zu Reise- und Unterkunftskosten werden finanzielle Zuschüsse gewährt. Diese betragen 20 €/Nacht pauschal pro Person. Gefahrene Kilometer werden mit 0,15 € bezuschusst. Bahn-Tickets können mit 50 % bezuschusst werden aber maximal 300 €/Team.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nur Vereine, die ordentliches Mitglied bei AktivGOAL e. V. sind und eine Anreise von mindestens 300 km (einfache Strecke) zum Spieltagsort haben. 

Einkleidungsförderung

Für den Goalball-Sport gelten gerade bei Trikots bestimmte Vorgaben, damit diese im offiziellen Spielbetrieb getragen werden dürfen. Jedoch ist es für Sportler*innen auch wichtig, dass sie sich nach Beendigung von Spielen warm anziehen können um nicht zu erkranken. 

Wie wird gefördert? 
AktivGOAL stellt über seinen exklusiven Partner JAKO den antragsstellenden Vereinen attraktive Sonderkonditionen zur Verfügung zur Beschaffung von Trikots oder Vereinsbekleidung. 

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, die ordentliches Mitglied bei AktivGOAL e. V. sind oder sich erst vor maximal zwölf Monaten neu gegründet haben. 

Spitzensport

Nationalspieler*innen haben neben dem zeitlichen Aufwand oftmals auch einen erhöhten finanziellen Aufwand um dem Sport nachgehen zu können. Bei diesen Kosten sollen die Spieler*innen nicht alleine da stehen und eine erfolgsunabhängige Unterstützung erhalten. AktivGOAL stehen dabei zwei Fördertöpfe zu Beantragung von Geldern offen. 

Was wird gefördert? 
Aus einem Topf können sportbezogene Ausgaben bezuschusst werden. Aus einem weiteren Topf können allgemeine Förderungen beantragt werden. Beide Förderarten sind finanzielle Zuwendungen. 

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Nationalspieler*innen (Damen, Herren, Jugend), die Mitglied bei AktivGOAL sind und sich auf eine EM, WM oder Paralympics vorbereiten. Ein Antrag ist einmal jährlich möglich pro Fördertopf.